Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (AGLB)
für Drohnen-, Vermessungs- und Ingenieurdienstleistungen
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Ingenieurbüro Schnepf
Inhaber: Dipl.-Ing. Christian Schnepf
Sudetenstraße 2
85560 Ebersberg
– nachfolgend „Auftragnehmer" –
und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB – nachfolgend „Auftraggeber".
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Drohnenbefliegungen;
- Luftbild- und Luftvideoaufnahmen;
- Thermografie;
- Photogrammetrie;
- Vermessungsleistungen;
- Inspektions- und Dokumentationsflüge;
- Erstellung von Orthofotos;
- Erstellung digitaler Geländemodelle (DGM);
- Erstellung digitaler Oberflächenmodelle (DOM);
- Punktwolken;
- 3D-Modelle;
- GIS-Daten;
- BIM-Daten;
- CAD-Daten;
- Auswertungen, Analysen und Gutachtengrundlagen;
- Bereitstellung von Daten über Datenträger, Downloadplattformen oder Cloudsysteme. Flugplanung und Einsatzkonzeption;
- Durchführung luftfahrtrechtlicher Risikoanalysen;
- Erstellung von Betriebs- und Sicherheitskonzepten;
- Erstellung von Risikobewertungen nach den jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Anforderungen;
- Beantragung von Aufstiegsgenehmigungen, Betriebsgenehmigungen und Ausnahmegenehmigungen;
- Abstimmung mit Behörden, Grundstückseigentümern oder sonstigen Beteiligten;
- Beratung zu drohnenbezogenen Einsatzmöglichkeiten und Datenerfassungsverfahren.
Ein Anspruch auf Erteilung behördlicher Genehmigungen wird nicht geschuldet.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- 3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
- 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat insbesondere:
- erforderliche Informationen bereitzustellen;
- Zugang zu Grundstücken und Objekten sicherzustellen;
- notwendige Genehmigungen von Grundstückseigentümern einzuholen;
- relevante Bestandsunterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung wird gesondert vergütet.
- 5 Durchführung von Drohnenflügen
- Alle Flüge erfolgen unter Beachtung der geltenden luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
- Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die sichere Durchführung.
- Flüge können insbesondere bei:
- Regen,
- Nebel,
- Sturm,
- Gewitter,
- Einschränkungen durch Behörden,
- technischen Störungen
verschoben oder abgebrochen werden.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
- 6 Luftfahrtrechtliche Genehmigungen und Behördenverfahren
- Sofern vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Vorbereitung und Einreichung von Anträgen bei zuständigen Behörden.
- Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Antragstellung.
- Die Erteilung von Genehmigungen liegt ausschließlich im Ermessen der zuständigen Behörden und stellt keinen geschuldeten Erfolg dar.
- Gebühren, Auslagen und Kosten von Behörden werden gesondert berechnet.
- Verzögerungen aufgrund behördlicher Verfahren verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
7 Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen
- Risikoanalysen, Sicherheitskonzepte und Einsatzbewertungen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen erstellt.
- Änderungen der örtlichen Gegebenheiten, rechtlichen Rahmenbedingungen oder tatsächlichen Einsatzbedingungen können die Gültigkeit der Bewertung beeinflussen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für nachträgliche Änderungen von Genehmigungsanforderungen oder behördlichen Entscheidungen.
- 8 Fremdleistungen und Subunternehmer
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
- Dies betrifft insbesondere:
- Vermessungsleistungen,
- GIS-Auswertungen,
- BIM-Modellierung,
- CAD-Konstruktionen,
- Gutachterleistungen,
- Genehmigungsdienstleistungen.
- Die Verantwortung für die Gesamtleistung verbleibt beim Auftragnehmer.
- 9 Wetter-, Umwelt- und Einsatzbedingungen
- Die Qualität von Drohnenaufnahmen, Vermessungen und Thermografieergebnissen hängt von äußeren Bedingungen ab.
- Hierzu zählen insbesondere:
- Wind,
- Niederschlag,
- Nebel,
- Sonneneinstrahlung,
- Temperatur,
- Vegetation,
- Verschattung,
- elektromagnetische Störeinflüsse,
- Satellitenverfügbarkeit.
- Der Auftragnehmer entscheidet über die Eignung der Bedingungen zur Durchführung des Auftrags.
- 10 Thermografie
- Thermografische Untersuchungen stellen Momentaufnahmen dar.
- Die Aussagekraft hängt insbesondere von:
- Witterung,
- Temperaturdifferenzen,
- Gebäudekonstruktion,
- Materialeigenschaften,
- Betriebszuständen
ab.
- Thermografische Untersuchungen ersetzen keine bautechnischen, elektrotechnischen oder sonstigen Sachverständigengutachten.
- Eine vollständige Erkennung sämtlicher Mängel kann nicht garantiert werden.
- 11 Vermessungstechnische Leistungen
- Vermessungsleistungen werden nach anerkannten technischen Standards erbracht.
- Messgenauigkeiten können durch äußere Einflüsse beeinträchtigt werden.
- Angegebene Genauigkeiten gelten ausschließlich für die im Angebot genannten Verfahren.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, handelt es sich nicht um hoheitliche Vermessungsleistungen.
- 12 GIS-, CAD-, BIM- und 3D-Daten
- GIS-, CAD-, BIM-, Punktwolken-, Mesh- und 3D-Daten werden auf Basis der erhobenen Informationen erstellt.
- Die Daten dienen der Planung, Dokumentation und Analyse.
- Der Auftraggeber hat sämtliche Ergebnisse vor deren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Planungs-, Ausführungs- oder Bauentscheidungen, die ausschließlich auf den bereitgestellten Daten beruhen.
- BIM-Modelle stellen keine Ausführungsplanung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- 13 Datenformate und Kompatibilität
- Die Bereitstellung erfolgt in den vertraglich vereinbarten Dateiformaten.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte Kompatibilität mit sämtlichen Softwaresystemen des Auftraggebers.
- Konvertierungen in zusätzliche Formate können gesondert vergütet werden.
- 14 Bereitstellung über Cloud- und Onlineplattformen
- Projektdaten können über Cloudspeicher, Downloadportale oder Webplattformen bereitgestellt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Daten unverzüglich nach Erhalt herunterzuladen und zu sichern.
- Downloadlinks können zeitlich begrenzt werden.
- Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.
- 15 Rohdaten
- Rohdaten umfassen insbesondere:
- Bilddateien,
- Videodateien,
- Wärmebilder,
- Telemetriedaten,
- GNSS-Daten,
- Punktwolken,
- Sensordaten.
- Rohdaten bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
- Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Die Herausgabe kann gesondert vergütet werden.
- 16 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher:
- Luftbilder,
- Orthofotos,
- 3D-Modelle,
- BIM-Modelle,
- CAD-Daten,
- GIS-Daten,
- Berichte,
- Dokumentationen.
Soweit gesetzlich zulässig, werden ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte übertragen.
- 17 Referenznutzung
Der Auftragnehmer darf insbesondere:
- Luftbilder,
- Orthofotos,
- 3D-Modelle,
- Visualisierungen,
- Projektbeschreibungen
zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
- 18 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Dies gilt insbesondere für:
- technische Unterlagen,
- Vermessungsdaten,
- BIM-Daten,
- CAD-Daten,
- Betriebsinformationen,
- Infrastrukturinformationen.
- Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
- 19 Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Unwetter,
- Flugverbotszonen,
- Luftraumbeschränkungen,
- behördliche Maßnahmen,
- Störungen von GNSS-Systemen,
- Ausfälle von Kommunikationsnetzen,
- Cyberangriffe auf externe Systeme.
- 20 Haftungsbegrenzung
Zusätzlich zur allgemeinen Haftung:
- Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus einem Auftrag ist auf das Zweifache des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- 21 Digitale Sicherheit und Datenverlust
- Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
- Eine vollständige Verfügbarkeit digitaler Systeme kann nicht garantiert werden.
- Für Datenverluste nach Übergabe der Daten an den Auftraggeber haftet ausschließlich dieser.
- 22 KI-gestützte Auswertungen
- Sofern KI-gestützte Analyseverfahren eingesetzt werden, dienen deren Ergebnisse ausschließlich als fachliche Unterstützung.
- Automatisierte Auswertungen ersetzen keine fachliche Bewertung durch qualifizierte Personen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für ausschließlich automatisiert getroffene Entscheidungen des Auftraggebers.
Ebersberg, April 2026