Beratung und Planung

Der Einsatz von Drohnen bei Einsätzen der Feuerwehr, der Rettungsdienste, Polizei und THW, kurz bei Einsätzen der BOS, biete viele Möglichkeiten. Aber auch viele Fallstricke und Stolpersteine. Nicht jede Drohne ist für jeden Einsatzzweck geeignet. Nicht jedes Einsatzszenario kann von jedem Drohnenteam bedient werden. Der Einsatz mehrerer Drohnen an einer Einsatzstelle muss gut koordiniert werden. Die Risiken des Einsatzes müssen bedacht und bewertet werden. Nicht zuletzt der Datenschutz ist auch im Kontext des Einsatzes zu berücksichtigen.

Da es im Einsatz meist auch auf Schnelligkeit ankommt, sind möglichst viele dieser Themen im Vorfeld zu bearbeiten und in Dokumenten wie einem Betriebshandbuch und einer Risikoanalyse zu beschreiben.

Zwar sind die BOS grundsätzlich von der Beriebsgenehmigung und von Teilen des europäischen Frohnenrechts ausgenommen. So heißt es im Art. 2 Satz 3 der Verordnung (EU) 2018/1139 "Diese Verordnung ilt nicht für Luftfahrzeuge [...] und die Ausrüstung zur
Fernsteuerung von Luftfahrzeugen, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such-
und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, [...] eingesetzt werden." Und ein paar Sätze weiter liest man dazu jedoch, dass"die Mitgliedstaaten sicherstellen [müssen], dass die Sicherheitsziele der vorliegenden Verordnung
bei der Durchführung von Tätigkeiten und Diensten[...]angemessen berücksichtigt werden."

Demnach sind auch die BOS gut beraten, die Vorschriften gut zu kennen und Ihren Betrieb anhand der Sicheheitsziele angemessen auszulegen.

(Hinweis: Der vorausgehende Abschnitt stellt keine Rechtsberatung dar, sondern stellt lediglich SAchverhalte aus Rechtsquellen zusamen.)

Wir unterstützen die BOS daher bei der Entwicklung eines Betriebskonzeptes, bei der Erstellung der Betriebshanfbücher und einer Risikoanalyse nach SORA.